Bislang geltende Regelungen-Streitschlichtergespräche an der EGR

Zu Beginn des Schuljahres stellen sich die alten und neuen Klassenpaten gemeinsam mit den KlassenlehrerInnen in ihren Klassen vor, erklären den Ablauf der Streitschlichtung und hängen ihre Stundenpläne aus, damit sie für die SchülerInnen erreichbar sind.
Die Klassenpaten gehen zunächst einmal pro Woche an einem zuvor mit der Klassenleitung ausgemachten Termin in die Patenklasse. Dieser Termin sollte am Ende einer 1. Pause liegen, damit weder bei den Patenklassen noch bei den Streitschlichtern Unterricht ausfällt. Die Paten warten auf die Klasse und fragen, ob es Bedarf für eine Streitschlichtung gibt. In diesem Fall machen sie mit den beiden Beteiligten kurz einen Termin aus, den sie in die Liste an der Schülerbüchereitür im Erdgeschoss eintragen. Sollten mehr als zwei Schüler am Konflikt beteiligt sein, müssen zwei oder drei Gesprächstermine ausgemacht werden. Beide Konfliktpartner müssen mit einem Gespräch bei den Streitschlichtern einverstanden sein. Wenn die Streitschlichter das Gefühl haben, dass ein(e) Schüler(in) innerhalb einer Klasse viele Konflikte hat, müssen sie mit der Klassenleitung Rücksprache halten, ob Streitschlichtungsgespräche Sinn machen oder ob andere Maßnahmen angebracht sind.
Das Streitschlichtungsgespräch findet in einer der Pausen im Kartenraum statt. Hierbei sind nur die Streitschlichter und die Konfliktpartner anwesend. Das Ziel eines Streitschlichtergesprächs ist, dass sich die beiden Konfliktpartner auf eine Lösung einigen, die schriftlich in einem Streitschlichtervertrag festgehalten und zeitnah bei einem kurzen Treffen überprüft wird. Bei Zeitmangel kann eine Streitschlichtung auch in einer weiteren Pause beendet werden. Wenn Probleme während des Gesprächs auftreten oder keine Lösung gefunden wird, sollten sich die Streitschlichter an Frau Stockfisch oder die Klassenlehrer(in) wenden, die entscheiden, ob beispielsweise ein Gespräch mit Herrn Wirth sinnvoll ist. Wenn ein Konfliktpartner beim Gesprächstermin fehlt, wird nur dann ein neuer Termin ausgemacht, wenn das Fehlen begründet war (z.B. wegen Krankheit).
Die Klassenpaten können auch bei anderen Gelegenheiten, z.B. während der Pausen auf dem Schulhof, von SchülerInnen ihrer Patenklasse angesprochen und um ein Streitschlichter-gespräch gebeten werden. Dies kommt vor allem dann vor, wenn die Klassenpaten ein Vertrauensverhältnis zu ihren Patenklassen aufgebaut haben und für alle SchülerInnen der Klasse zugänglich, beziehungsweise unparteiisch sind.
Auch LehrerInnen können Schüler, beispielsweise bei Streitigkeiten in Unterrichtsstunden, zu den Streitschlichtern schicken, falls beide Konfliktpartner damit einverstanden sind. Im Idealfall fragen die LehrerInnen später nach, ob diese Streitschlichtung stattgefunden hat.

Die AG der Streitschlichter wird betreut durch:
Realschullehrerin Fr. Stockfisch